Nach deutscher Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) ist jeder Betrieb, der Lebensmittel herstellt, verarbeitet oder in Verkehr bringt, verpflichtet, im Prozessablauf die für die Lebensmittelsicherheit kritische Kontrollpunkte zu ermitteln, konsequent zu überwachen und zu dokumentieren, sowie angemessene Sicherheitsmaßnahmen einzuleiten (§2 LMHV mit Verweis auf z.B. EU 852/2004 HACCP), um den Verbraucher vor gefährlichen Lebensmitteln zu schützen.
Lebensmitteltemperaturen sind kritische Kontrollpunkte, die von der Erzeugung bis zum Verbraucher prozessbegleitend aufzuzeichnen sind, und bei Bedarf für z.B. TK Waren ein Jahr rückwirkend nachzuweisen sind.
Wie Temperaturen aufzuzeichnen sind speziell Tiefkühltemperatuen (<-18°C) ist in der EN12830 geregelt basierend auf der Tiefkühlverordnung und u.a. der Codex Alimentarius z.B. "Quick Frozen Food".
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