Wer nichts weiß, muss alles glauben! (Marie von Ebner-Eschenbach) Das Messen und Aufzeichnen von Temperaturen ist gesetzlich verordnet (LMHV, Arzneimittelgesetz, Tranfusionsgesetz, etc) und Zuwiderhandlungen werden mit Bußgeldern bis zu 50.000 € belegt. Es ist auch eine teure Angelegenheit. So kostet die manuelle, tägliche, dreimalige Temperaturmessung von ca.15 Kühlräumen schnell mehr as €2000/Jahr (s. Kosten). Wobei diese manuelle Praxis dem Gesetz (z.B. LMHV & HACCP) bei z.B. TK Produkten widerspricht (s. DIN/EN12830). Ebenso ist sie unsicher, da der Mensch nur selten 24/7 vor Ort ist, um Temperaturen zu überwachen und in der Regel die Temperaturüberwachung nicht Kernprozess des Unternehmens ist. Zahlreiche überwachende Behörden sind in Unkenntnis davon bzw. empfehlen teilweise wider besseren Wissens das manuelle Aufzeichnen (siehe z.B. Landkreis Vreden). Dagegen ist ein Gerät, konform mit den Normen ( DIN/EN12830) das vollautomatisch aufzeichnet, speichert, alarmiert und alle weiteren Ereignisse zu einem Alarm aufzeichnet günstiger als obige Kosten von €2000/Jahr. Es ist schneller, präziser und hat keine Probleme 365 Tage, 24 Stunden pro Tag zu arbeiten und zeichnet öfters als nur 3mal am Tag auf. Zumal richtig eingesetzt wie hier beschrieben, verdient die Temperaturüberwachung ein vielfaches ihrer Kosten (s. Kosten). EU Lebensmittelrecht EG 178/2002 |
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