Wartung

Damit Technik dauerhaft funktioniert, braucht sie Wartung und Inspektion!

Wartung ist regelmäßige Überprüfung, Pflege sowie Schutz des Sollzustandes.

Eine Reparatur oder Instandsetzung ist keine Wartung.

Die Wartung von Gebäuden/Anlagen ist für den Beteiber rechtlich verpflichtend, dazu existieren diverse rechtliche Vorschriften.

So z.B. nach Arbeitsstättenverordnung hat der Betreiber von Arbeitsstätten Mängel an diesen möglichst umgehend zu beseitigen. Ebenso müssen Sicherheitseinrichtungen zur Verhütung oder Beseitigung von Gefahren regelmäßig gewartet und auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden. (§4 ArbStättV)

Diese gesetzlichen Anforderungen werden durch die organisierte, regelmäßige vertragliche Wartung z.B. gem. den Vorgaben der VDMA 24186 (FreeAPP), bzw. produktspezifischer Wartungsrichtlinien erfüllt.

Die Verpflichtung zur Wartung hängt am Anlagenbetreiber und nicht am Komponentenhersteller oder am Errichter der Anlage.

Der Anlagenbetreiber/Gebäudebetreiber haftet persönlich, falls er seiner Verpflichtung nicht nachkommt.

Kommt es durch eine Anlage/Gebäude bspw. zu einem Schaden an der Gesundheit eines Menschen und der Betreiber verfügt nicht über die notwendigen Entlastungsunterlagen (Beweislastumkehr), haftet er und strafrechtliche Konsequenzen drohen!

Kann er dokumentieren, wann welche Maßnahme wie und durch wen (Fachkraft!) durchgeführt wurde (um den Sollzustan zu erhalten), kann er sich von der Haftung befreien.