WartungWir stehen für proaktive, vorausschauende Wartung!

Wartung ist regelmäßige Überprüfung, Pflege sowie Schutz des Sollzustandes. Eine Reparatur oder Instandsetzung ist keine Wartung.

 

Nach dem § 4 (1) der Arbeitsstättenverordnung hat der Betreiber von Arbeitsstätten Mängel an diesen möglichst umgehend zu beseitigen. Ebenso müssen Sicherheitseinrichtungen zur Verhütung oder Beseitigung von Gefahren regelmäßig gewartet und auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden (min. einmal pro Jahr). Diese gesetzlichen Anforderungen werden durch die organisierte, regelmäßige vertragliche Wartung z.B. gem. den Vorgaben der VDMA 24186 (FreeAPP), bzw. produktspezifischer Wartungsrichtlinien erfüllt.

Der Anlagenbetreiber ist verpflichtet, nicht die Komponentenhersteller und nicht der Errichter der Anlage!