AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 01.03.23

I.  Angebot und Auftragserteilung
  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge und sonstigen Geschäftsleistungen der INNODATEN, nachfolgend INNODATEN genannt, mit ihren Kunden, nachfolgend auch Besteller genannt.
  2. Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen von Bestellern wird hiermit widersprochen.
  3. Unsere Angebote, Preislisten, Abbildungen, Zeichnungen, technischen Daten, Gewichts- und Maßangaben sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt sind. Dies gilt auch für mündliche oder schriftliche Bestellungen, Neben- und sonstige Abreden, gleich ob von Vertretern, Reisenden oder sonstigen Mitarbeitern von INNODATEN getroffen.
  4. Ein Auftrag durch den Besteller bzw. seiner Erfüllungsgehilfen ist erteilt, wenn INNODATEN ein digitales Produkt liefert (z.B. Dateitransfer), bzw. sich online mit Geräten, Anlagen, Einrichtungen verbindet bzw. bedient, die nicht Eigentum der INNODATEN sind.
  5. Verlangt der Besteller ein verbindliches Angebot, so ist dieses vergütungspflichtig, wenn die Erstellung die Sichtung von Unterlagen und planungstechnischen Aufwand benötigt, der dem Besteller vor Angebotserstellung mitgeteilt wurde. Im Auftragsfall werden die Angebotserstellungskosten auf den Rechnungsbetrag angerechnet.
  6. Werden auf Abruf bestellte Waren innerhalb des vereinbarten Zeitraumes nicht abgerufen, steht es INNODATEN frei, wegen des noch nicht erfüllten Teiles entweder vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder die Bezugsfristen angemessen zu verlängern.
  7. Mindestbestellauftragswert beträgt € 175,00 netto bei geringeren Auftragswerten fällt eine Mindestbestellgebühr von €30 netto an. 
  8. Auftragsstornierungen nach Auftragsbestätigung durch innodaten kosten eine Verwaltungsgebühr von €50,00. Gutschriften für Warenrücklieferungen werden nur bei einwandfreiem, verkaufsfähigen Zustand (neuwertig) in voller Höhe gewährt.

 

 II.  Preise und Zahlungsbedingungen
  1. Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. MwSt. in jeweils gesetzlich vorgeschriebener Höhe, freibleibend ab Werk, ohne Verpackung, ohne Versicherung, sonstige Gebühren, Zölle etc. Emballagen und Packmaterial werden nicht zurückgenommen. Preisnachlässe werden über schriftlich vereinbarte Kontenanträge geregelt bzw. durch individuelle Objektrabatte.
  2. INNODATEN ist berechtigt, die am Tage der Lieferung geltenden Preise zu berechnen, auch wenn diese von der Auftragsbestätigung abweichen.
  3. Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig. Die Zahlungen sind rein netto ohne Abzug zu leisten.
  4. Zahlungen sind ausschließlich per Überweisung auf das Konto der Rechnung zu leisten. Eine andere Zahlungsmethode gilt als unzulässig, und die Rechnung bleibt als unbezahlt im Mahnwesen.
  5. INNODATEN ist berechtigt, die Auslieferung von Vorauskasse abhängig zu machen oder die Lieferungen per Nachnahme auszuführen, auch wenn dies nicht in der Auftragsbestätigung enthalten ist. Bei Warenlieferungen tritt 30 Tage nach Rechnungsdatum, bei Dienst- und Werkleistungen 2 Wochen nach Rechnungsdatum Zahlungsverzug ein. Schriftliche Mahnungen werden mit € 5,00 je Mahnschreiben in Rechnung gestellt.
  6. Die Zurückbehaltung von Sachen und Zahlungen sowie Aufrechnung sind nur zulässig, wenn die diesen Rechten zugrunde liegenden Forderungen unbestritten oder gerichtlich festgestellt sind, im Übrigen sind Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte ausgeschlossen.
  7. Werden INNODATEN nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeitdes Käufers erheblich mindern oder Anlass dazu geben, dass eine Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen zu besorgen ist, so ist INNODATEN berechtigt, die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu verbieten und kann verlangen, dass sie auf Kosten des Bestellers an INNODATEN zurückgegeben werden.

 

 

III. Lieferzeiten 
  1. Die Angabe von Lieferfristen und Terminen ist unverbindlich, INNODATEN ist jedoch bemüht, die Einhaltung der Liefertermine zu gewährleisten.
  2. Liefertermine sind nur dann Fixtermine, wenn sie als solche ausdrücklich schriftlich bestätigt sind. Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum der  Auftragsbestätigung durch INNODATEN, frühestens aber in dem Zeitpunkt, in dem INNODATEN alle für die Fertigung und Lieferung erforderlichen Angaben vorliegen. Dies gilt insbesondere für technische Unterlagen und Empfängerdaten. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand vor ihrem Ablauf das Werk verlassen hat oder dem Käufer die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde. Außerhalb des Einflussbereiches von INNODATEN liegende, unvorhergesehene Hindernisse wie Streik,  Aussperrung, höhere Gewalt, Krieg, Betriebs- und Transportstörungen bei INNODATEN oder ihren Lieferanten, die die Lieferung erschweren oder unmöglich machen, berechtigen INNODATEN, eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist zu verlangen oder zum Rücktritt vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrages. Dies gilt auch bei bereits eingetretenem Lieferverzug. Der Käufer ist berechtigt, von INNODATEN eine Erklärung zu verlangen, ob die Lieferung innerhalb angemessener Nachfrist erfolgtoder der Rücktritt vom Vertrag erklärt wird. Im Falle, dass dem Kunden wegen einer Verzögerung infolge Verschuldens von INNODATEN ein Schaden entsteht, ist der Kunde unter Ausschluss weiterer Ansprüche nach Wahl von INNODATEN berechtigt, eine Verzugsentschädigung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Die Verzugsentschädigung wird für jede volle Woche der Verspätung auf 0,5 %, insgesamt auf höchstens 5 % des Wertes desjenigen Teiles der Gesamtlieferung beschränkt, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig benutzt werden kann. 
  3. Teillieferungen sind zulässig.

 

IV.  Versand, Gefahrenübergang, Annahmeverzug
  1. Die Gefahr geht auch bei vereinbarter frachtfreier Lieferung mit Verlassen des Werkes, spätestens mit Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer auf den Besteller über. Eine Transportversicherung wird nur auf besondere Anforderung des Bestellers und auf seine Kosten abgeschlossen.
  2. Gerät der Käufer in Annahmeverzug, so ist INNODATEN berechtigt, die Ware ohne Mahnung zu berechnen oder über sie anderweitig zu verfügen. Bei anderweitiger Verfügung läuft die Lieferfrist dann neu an, wenn die schriftliche Anforderung der Ware durch den Kunden und die Versandbereitschaft vorliegt. INNODATEN ist berechtigt, dem Käufer die durch Annahmeverzug entstandenen Lagerkosten zu berechnen.
  3. Verzögert sich die Lieferung aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Erklärung, dass die Ware versandbereit ist, auf den Besteller über.

 

V.  Eigentumsvorbehalt, Urheberrecht
  1. Die Lieferung von  Waren erfolgt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen von INNODATEN aus der Geschäftsverbindung unter Eigentumsvorbehalt.
  2. Der Besteller ist berechtigt, die Waren im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes unter Verlängerung des Eigentumsvorbehalts weiterzuveräußern. Er tritt bereits mit der Bestellung alle seine künftigen Ansprüche aus dieser Weiterveräußerung ab, ohne Unterschied, ob die Weiterveräußerung vor oder nach Bearbeitung erfolgt oder die Ware mit Grundstücken oder beweglichen Sachen verbunden wird. Die Abtretung erstreckt sich bei Vorbehaltsware, die mit fremden Gegenständen verbunden wurde, auf den Betrag, der INNODATEN als Lieferpreis aus dem Geschäft gegen den Besteller zusteht. Im Falle von Be- und Verarbeitung bzw. Vermischung, Verbindung oder Umbildung ist INNODATEN Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne jedoch gegenüber dem Abnehmer des Bestellers Verpflichtungen einzugehen. INNODATEN erwirbt das Eigentum an den Zwischen- und Enderzeugnissen, die der Kunde als Verwahrer für INNODATEN besitzt. Der Besteller bleibt berechtigt, die abgetretenen  Forderungen so lange einzuziehen als er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber INNODATEN vertragsgemäß nachkommt. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware (z. B.: Sicherungsübereignung, Verpfändung) ist der Kunde nicht berechtigt. INNODATENs Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. INNODATEN unterlässt jedoch den eigenen Forderungseinzug, solange und soweit der Kunde seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber INNODATEN erfüllt. 
  3. Übersteigt der Wert eines INNODATEN zur Sicherung dienenden Gegenstandes die gegenden Kunden bestehende Gesamtforderung um mehr als 20 %, so gibt INNODATEN auf Verlangen des Kunden überlassene Sicherheiten insoweit frei, als 120 % des realisierbaren Wertes der Gesamtforderung überschritten werden.
  4. Von Pfändungen oder anderen Beeinträchtigungen der Vorbehaltsware und/oder derabgetretenen Forderung ist INNODATEN unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
  5. An Software, die im  Zusammenhang mit der bestimmungsgemäßen Nutzung des Liefergegenstandes in den Besitz des Kunden gelangt, erhält der Kunde ein nicht ohneZustimmung von INNODATEN übertragbares Benutzerrecht. Alle sonstigen Rechte bleiben bei INNODATEN. Der Kunde ist verpflichtet, sicher zu stellen, dass diese Programme ohne vorherige schriftliche Zustimmung von INNODATEN Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
  6. INNODATEN behält sich an Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen in schriftlicher oder elektronischer Form alle Urheber- und Eigentumsrechte vor.

 

 

VI.  Gewährleistung
  1. Für Mängel haftet INNODATEN unter Ausschluss weitergehender Ansprüche wie folgt:
  2. Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dieser seinen nach Paragraphen 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügenobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist.
  3. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller. Für Ansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben Körper und Gesundheit die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
  4. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
  5. Schlägt die Nacherfüllung fehl kann der Besteller geschadet etwaiger Schadensersatzansprüche vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern, gemäß schriftlicher Benachritigung an INNODATEN.
  6. Mängelansprüche und damit eine Gewährleistung bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. Genauso wie es für Batterien kein Mängelanspruch gibt. Die Gewährleistung ist ferner ausgeschlossen, wenn beim Einbau die INNODATEN Installationsvorschriften nicht eingehalten wurden, oder am Kaufgegenstand Wartungen nach den INNODATEN Wartungsbestimmungen für das jeweilige Produkt nicht oder nicht vorschriftsmäßig durchgeführt wurden.
  7. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen soweit die Aufwendungen nicht erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch. Die Grundsätze der gesetzlichen Schadenminderungspflicht sind auf einen Aufwendungsersatz anzuwenden.
  8. Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzliche zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruch des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 7entsprechend.
  9. INNODATEN kann die Nacherfüllung verweigern, solange sich der Kunde bezüglich anderer Aufträge im Zahlungsrückstand befindet.
  10. Für Schäden, die durch die Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten wie Beratungs-, Aufklärungs- oder Anleitungspflichten entstehen, die durch Handlungen oder Unterlassungen vor oder nach dem Vertragsschluss verursacht wurden, haftet INNODATEN nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei grober Fahrlässigkeit besteht Haftung nur für das Verhalten von Organen oder leitenden Angestellten. Im Übrigen beschränkt sich die Haftung auf schuldhafte Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, auf die Folgen arglistigen Verhaltens sowie die Haftung nach dem ProdHaftG.
  11. Warenrücksendungen sind INNODATEN vor ihrer Rücksendung anzukündigen. INNODATEN behält sich vor, diese Waren auf eigene Kosten abzuholen, wenn die Rücksendungsankündigung unverzüglich erfolgte.
     
     
VII.  Datenschutz
  1. Im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit erheben, speichern und verarbeiten wir Daten, die unserer Datenschutzerklärung unterliegen.

 

VIII.  Erfüllungsort, Gerichtsstand, deutsches Recht
  1. Soweit das Gesetz nicht zwingend etwas anderes vorschreibt, wird für alle beiderseitigen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung als Erfüllungsort und als Gerichtsstand der Sitz von INNODATEN vereinbart.
  2. Dieser Gerichtsstand gilt für alle Streitigkeiten, auch aus Urkunden, Scheck- und Wechselprozessen. 
  3. Bei gegenseitigen rechtlichen Auseinandersetzungen (Mahnverfahren, Gerichtsverfahren, etc..) enden bzw. erlöschen alle getroffenen Nebenanreden und Vereinbarungen fristlos und unverzüglich.